Naturheilpraxis Karra
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Als Heilpraktikerin rechne ich privat ab. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten in der Regel nicht. Private Krankenversicherungen und Heilpraktiker-Zusatzversicherungen erstatten die Behandlung je nach Tarif ganz oder teilweise. Sie erhalten eine nachvollziehbare Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).